Allgemeine Geschäftsbedingungen:
§ 1 Vertragspartner Geltungsbereich
  1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für die Erbringung von Dienstleistungen der Firma [Name des Anbieters], nachfolgend „Agentur“ genannt, gegenüber ihren Auftraggebern, die Unternehmer im Sinne von Art. 957 OR sind.
  2. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Agentur gelten ausschliesslich. Sie gelten für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen der Agentur. Soweit der Auftraggeber bei Vertragsschluss keine Möglichkeit zur Kenntnisnahme hatte, finden sie gleichwohl Anwendung, wenn der Auftraggeber die allgemeinen Geschäftsbedingungen aus früheren Geschäften kannte oder kennen musste.
  3. Entgegenstehende, von den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Agentur abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nicht. Führt die Agentur in Kenntnis solcher Geschäftsbedingungen des Auftraggebers die ihr obliegende Lieferung oder Leistung aus, erkennt sie damit auch solche Bedingungen des Auftraggebers nicht an, denen die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen der Agentur nicht widersprechen.
  4. Diese AGB gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von Art. 957 OR und nicht gegenüber Konsumenten.
§ 2 Vertragsgegenstand, Leistungsumfang
  1. Der verbindliche Umfang der vom Anbieter geschuldeten Leistung richtet sich ausschliesslich nach der Leistungsbeschreibung im jeweiligen Angebot der Agentur, nicht jedoch nach allgemeinen werblichen Informationen im Internet oder anderen Medien. Besprochene Leistungsänderungen nach Vertragsschluss sind nur bei Bestätigung in Schrift- oder Textform verbindlich.
  2. Die Agentur erbringt Dienstleistungen in den Bereichen Social Media Marketing, Webdesign, Online-Marketing, E-Commerce-Beratung, Unternehmensführung und -aufbau einschliesslich Schulungen und Kursen. Die Dienste werden entweder dauerhaft über einen vereinbarten Leistungszeitraum oder in einzelnen Terminen erbracht.
  3. Im Bereich Webdesign schuldet die Agentur nur die im Angebot konkret benannten Leistungen. Standardmässig umfasst das Leistungspaket die technische Erstellung einer Website (z. B. als One-Pager), das Einpflegen von Inhalten und, falls vereinbart, einen Wartungs- und Pflegevertrag. Zusätzliche Leistungen, wie die Realisierung eines Erstgespräch-Funnels oder die Erstellung von Unterseiten, sind gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.
  4. Der Auftraggeber kann während eines Projekts Änderungen oder Erweiterungen des vertraglich vereinbarten Leistungsumfangs anbieten. Nimmt die Agentur ein solches Änderungsangebot nicht an, bleibt es bei den vereinbarten Leistungen. Werden ergänzende Leistungen ohne gesonderte Vergütungsvereinbarung erbracht, erhält die Agentur eine Vergütung nach Preisliste oder nach marktüblicher Vergütung.
  5. Die Agentur ist berechtigt, die Leistung selbst auszuführen oder Subunternehmer einzusetzen. Die Agentur ist weiterhin berechtigt, die verwendete Internet-Infrastruktur und beauftragte Dienstleister und Erfüllungsgehilfen jederzeit zu wechseln, sofern für den Auftraggeber dadurch keine Nachteile entstehen.
  6. Der Wartungs- und Pflegevertrag umfasst die technische Betreuung der Website, wie das Aktualisieren von Plugins und Plattformsoftware sowie gelegentliche redaktionelle Korrekturen. Ein umfassendes Redesign, das Erstellen von Unterseiten oder neue Funktionalitäten sind nicht enthalten und bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
  7. Leistungen, die nicht von der Agentur oder deren Subunternehmern erbracht werden sollen, sind vom Auftraggeber selbst oder auf dessen Namen und Rechnung zu beauftragen und zu vergüten. Dies betrifft z. B. Medien- und Softwarelizenzen, Audio- und Videoproduktionen, Übersetzungen, SEO-Dienstleistungen, Domainregistrierungen und Hosting.
§ 3 Angebot, Vertragsschluss
  1. Die Darstellung von Angeboten der Agentur auf der Website stellt kein verbindliches Angebot dar, sondern lediglich eine Aufforderung an den Auftraggeber, ein Angebot abzugeben.
  2. Der Vertrag zwischen der Agentur und dem Auftraggeber kommt zustande, wenn beide Parteien sich über den Vertragsschluss einig sind und dies übereinstimmend erklären. Die Erklärungen bedürfen keiner speziellen Form und können z. B. schriftlich, per E-Mail, telefonisch oder in einer Videokonferenz erfolgen.
  3. Der Kunde willigt ein, dass die Agentur Telefonate, Video-Konferenzen oder Chats zu Beweis- und Dokumentationszwecken aufzeichnet, sofern dies vorab ausdrücklich vereinbart wurde.
§ 4 Abnahme von Webdesign-Leistungen
  1. Nach Fertigstellung der Website und ihrer Übertragung in den Verfügungsbereich des Auftraggebers ist dieser innerhalb von fünf Werktagen zur Abnahme in Textform verpflichtet, sofern die Website den vertraglichen Spezifikationen entspricht.
  2. Die Agentur ist berechtigt, dem Auftraggeber Teile der Website zur vorgezogenen Teilabnahme vorzulegen. Diese Teile gelten als abgenommen, wenn sie den vertraglichen Anforderungen entsprechen und vom Auftraggeber nicht innerhalb der Abnahmefrist beanstandet werden. Einmal abgenommene Teile können später nicht mehr abgelehnt oder geändert werden, sofern nicht neue, unvorhersehbare Umstände eintreten.
§ 5 Preise, Zahlungsbedingungen
  1. Die von dem Auftraggeber zu zahlende Vergütung ergibt sich aus dem Angebot der Agentur. Alle Preise sind Nettopreise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern diese anfällt.
  2. Die Vergütung ist sofort nach Vertragsschluss fällig, es sei denn, im Angebot ist eine Ratenzahlung oder ein anderer Zahlungsplan vereinbart.
  3. Nicht vereinbarte Zusatzleistungen vergütet der Auftraggeber nach den vertraglichen Sätzen, ersatzweise nach der Preisliste der Agentur und weiter hilfsweise nach Massgabe der ortsüblichen, angemessenen Vergütung.
  4. Die Zahlung des Auftraggebers ist sofort fällig. Der Auftraggeber gerät spätestens 30 Tage nach Zugang der Rechnung in Verzug. Der Anbieter kann Verzugszinsen gemäss Schweizer Obligationenrecht (OR) in Höhe von 5 % geltend machen.
  5. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn die Forderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
§ 6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
  1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, der Agentur sämtliche erforderlichen Informationen und Daten (z. B. Navigationsstruktur, zu verwendende Medien, Rechtstexte etc.) rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
  2. Der Auftraggeber stellt sicher, dass die erforderlichen Nutzungsrechte an gelieferten Materialien eingeräumt werden, insbesondere auch Vervielfältigungs-, Verbreitungs- und Bearbeitungsrechte. Die Überprüfung der rechtlichen Zulässigkeit im Hinblick auf Immaterialgüter- und Urheberrechte ist nicht Gegenstand des Auftrages und liegt in der Verantwortung des Auftraggebers.
  3. Der Auftraggeber stellt sicher, dass die notwendigen Materialien in einem gängigen, verwertbaren Format bereitgestellt werden. Sollte dies nicht der Fall sein, trägt der Auftraggeber die Kosten für erforderliche Bearbeitungen.
  4. Der Auftraggeber ist verpflichtet, der Agentur alle für die Durchführung des Auftrages erforderlichen Zugänge zu seinen Accounts auf Websites, Plattformen oder an sonstigen Stellen zur Verfügung zu stellen und die Übermittlung sicher und verschlüsselt durchzuführen. Nach Beendigung des Auftrages ist der Auftraggeber verpflichtet, unverzüglich das Passwort zu ändern.
  5. Sollte der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig nachkommen, trägt er die daraus resultierenden Kosten und etwaige Verzögerungen gehen zu seinen Lasten.
§ 7 Externe Produkte und Zusatzleistungen
  1. Kosten für externe Produkte, wie z. B. Kaufthemes, Plugins oder Werbematerialien, sind nicht im Preis inbegriffen, es sei denn, sie sind im Angebot ausdrücklich enthalten.
  2. Funktionalitäten und Browser-Kompatibilität hängen von der Leistungsfähigkeit der verwendeten Drittprodukte ab. Im Falle von Problemen, die von Dritten verursacht werden, ist der Auftraggeber verpflichtet, den Mehraufwand nach Stunden zu vergüten.
  3. Die Einbindung und Bearbeitung von Bildern oder anderen Medien ist, sofern nicht gesondert vereinbart, nicht im Preis inbegriffen. Der Auftraggeber ist verantwortlich dafür, dass die Medien in der richtigen Grösse und Auflösung sowie im richtigen Format zur Verfügung gestellt werden.
§ 8 Leistungszeit und höhere Gewalt
  1. Leistungsfristen beginnen, sobald alle technischen und rechtlichen Fragen geklärt sind und der Kunde seine Mitwirkungspflichten erfüllt hat.
  2. Im Falle von höherer Gewalt (z. B. Streik, Naturkatastrophen) verschieben sich die Leistungsfristen entsprechend der Dauer der Störung. Sollte die Störung länger als zwei Monate andauern, haben beide Parteien das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.
§ 9 Laufzeit und Kündigung von Wartungsverträgen
  1. Wartungs- und Pflegeverträge werden für eine feste Laufzeit von zwölf Monaten abgeschlossen und verlängern sich automatisch um weitere zwörf Monate, sofern sie nicht mit einer Frist von einem Monat zum Laufzeitende schriftlich gekündigt werden.
  2. Das Recht zur ausserordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Auftraggeber mit einer fälligen Zahlung mehr als einen Monat in Verzug gerät oder gegen eine wesentliche Vertragspflicht verstösst.
§ 10 Nutzungsrechte
  1. Nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung erwirbt der Auftraggeber ein einfaches, nicht ausschliessliches Nutzungsrecht an den erstellten Inhalten.
  2. Soweit Werke verwendet werden, die unter einer CC-Lizenz oder einer Open-Source-Lizenz stehen, gelten die jeweiligen Lizenzbestimmungen.
  3. Die Agentur ist berechtigt, den Auftraggeber als Referenz auf ihrer Website und in sonstigen Veröffentlichungen zu nennen. Der Auftraggeber kann dieses Einverständnis mit Wirkung für die Zukunft aus wichtigem Grund widerrufen.
§ 11 Mängelrechte und Haftung
  1. Die Gewährleistung des Auftragnehmers richtet sich nach den gesetzlichen Regeln, ist jedoch zunächst beschränkt auf Nacherfüllung.
  2. Im Rahmen des Auftrages besteht Gestaltungsfreiheit zugunsten der Agentur. Mängelansprüche bei künstlerischen Gestaltungen bestehen nur, soweit diese Gestaltungen wesentlich von den vorvertraglichen Vorschlägen abweichen.
  3. Mängelrechte verjähren für Unternehmen in einem Jahr ab der Übergabe oder Abnahme der Leistung, ausser bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.
§ 12 Vertraulichkeit und Datenschutz
  1. Vertraulichkeit: Die Parteien bewahren Stillschweigen über alle Tatsachen, die ihnen im Zusammenhang mit der Auftragsdurchführung zur Kenntnis gelangen, es sei denn, dass die jeweils andere Partei sie von dieser Verpflichtung entbindet.
  2. Verhalten in Besprechungen: Sofern der Kunde online oder offline an Besprechungen oder Videokonferenzen mit dem Anbieter oder anderen Kunden des Anbieters teilnimmt, ist er verpflichtet, gegenüber Dritten Stillschweigen über alle besprochenen Inhalte zu bewahren. Die Verbreitung dieser Informationen ist untersagt. Der Kunde verpflichtet sich, die Netiquette zu wahren, sich höflich zu verhalten und keine Geschäftsgeheimnisse offenzulegen, insbesondere in einer vom Anbieter organisierten Gruppe, wie etwa einer Facebook-Gruppe. Der Anbieter ist berechtigt, den Kunden bei wiederholter schuldhafter Zuwiderhandlung gegen diese Pflichten von weiteren Besprechungen oder Gruppen auszuschließen, ohne dass dies die übrigen vertraglichen Verpflichtungen des Kunden beeinflusst.
  3. Referenznennung: Dem Anbieter ist gestattet, den Kunden namentlich und unter Wiedergabe seines Logos bzw. seiner Marke als Referenz zu nennen und für eigene Werbezwecke über die Zusammenarbeit in Bild und Ton zu berichten, auch nach Vertragsende. Der Kunde kann dieses Einverständnis mit Wirkung für die Zukunft aus wichtigem Grund widerrufen.
  4. Ausnahmen bei Banken: Die Verschwiegenheitspflicht gilt nicht gegenüber den kreditgebenden Banken des Auftraggebers.
  5. Wertschätzendes Verhalten: Die Vertragsparteien verpflichten sich, sich wertschätzend und wohlwollend gegenüber der jeweils anderen Partei zu verhalten. Sie äußern sich, soweit sie nicht ohnehin der Geheimhaltung unterliegen, wertschätzend über die jeweils andere Partei, insbesondere öffentlich oder gegenüber Dritten. Der Anbieter behält sich vor, jede rechtswidrige, unsachgemäße oder sachgrundlose Äußerung über ihn und seine Leistungen, sei es durch den Kunden oder Dritte, insbesondere unwahre Tatsachenbehauptungen und Schmähkritiken, rechtlich zu verfolgen.
§ 13 Elektronische Kommunikation
  1. Die Kommunikation zwischen dem Anbieter und dem Kunden kann auch per E-Mail, Chat-Messenger oder Direktnachrichten erfolgen. Soweit der Kunde eine Kommunikation per E-Mail nicht wünscht oder besondere Sicherheitsanforderungen stellt, wird er den Anbieter entsprechend informieren.
  2. Der Anbieter ist berechtigt, dem Kunden Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der Kunde erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form ausdrücklich einverstanden.
§ 14 Gerichtsstand, Erfüllungsort
  1. Erfüllungsort ist der Geschäftssitz des Anbieters.
  2. Auf die vertraglichen Vereinbarungen findet ausschliesslich Schweizer Recht Anwendung. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
  3. Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Geschäftssitz des Anbieters, sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
§ 15 Schlussbestimmungen
  1. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
  2. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt.
Stand per 17.08.2024