Der verbindliche Umfang der vom Anbieter geschuldeten Leistung richtet sich ausschliesslich nach der Leistungsbeschreibung im jeweiligen Angebot der Agentur, nicht jedoch nach allgemeinen werblichen Informationen im Internet oder anderen Medien. Besprochene Leistungsänderungen nach Vertragsschluss sind nur bei Bestätigung in Schrift- oder Textform verbindlich.
Die Agentur erbringt Dienstleistungen in den Bereichen Social Media Marketing, Webdesign, Online-Marketing, E-Commerce-Beratung, Unternehmensführung und -aufbau einschliesslich Schulungen und Kursen. Die Dienste werden entweder dauerhaft über einen vereinbarten Leistungszeitraum oder in einzelnen Terminen erbracht.
Im Bereich Webdesign schuldet die Agentur nur die im Angebot konkret benannten Leistungen. Standardmässig umfasst das Leistungspaket die technische Erstellung einer Website (z. B. als One-Pager), das Einpflegen von Inhalten und, falls vereinbart, einen Wartungs- und Pflegevertrag. Zusätzliche Leistungen, wie die Realisierung eines Erstgespräch-Funnels oder die Erstellung von Unterseiten, sind gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.
Der Auftraggeber kann während eines Projekts Änderungen oder Erweiterungen des vertraglich vereinbarten Leistungsumfangs anbieten. Nimmt die Agentur ein solches Änderungsangebot nicht an, bleibt es bei den vereinbarten Leistungen. Werden ergänzende Leistungen ohne gesonderte Vergütungsvereinbarung erbracht, erhält die Agentur eine Vergütung nach Preisliste oder nach marktüblicher Vergütung.
Die Agentur ist berechtigt, die Leistung selbst auszuführen oder Subunternehmer einzusetzen. Die Agentur ist weiterhin berechtigt, die verwendete Internet-Infrastruktur und beauftragte Dienstleister und Erfüllungsgehilfen jederzeit zu wechseln, sofern für den Auftraggeber dadurch keine Nachteile entstehen.
Der Wartungs- und Pflegevertrag umfasst die technische Betreuung der Website, wie das Aktualisieren von Plugins und Plattformsoftware sowie gelegentliche redaktionelle Korrekturen. Ein umfassendes Redesign, das Erstellen von Unterseiten oder neue Funktionalitäten sind nicht enthalten und bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
Leistungen, die nicht von der Agentur oder deren Subunternehmern erbracht werden sollen, sind vom Auftraggeber selbst oder auf dessen Namen und Rechnung zu beauftragen und zu vergüten. Dies betrifft z. B. Medien- und Softwarelizenzen, Audio- und Videoproduktionen, Übersetzungen, SEO-Dienstleistungen, Domainregistrierungen und Hosting.